Recht am eigenen Ton?

Wer zur Miete wohnt wir das kennen: Man hört immer mehr von seinen Nachbarn als man will. Ich höre Duschen, Waschmaschinen, Partys, Musik, manchmal auch murmelnde Stimmen, die wie die Hälfte von Telefongesprächen klingen, wobei ich allerdings nicht sicher bin in welcher Sprache sie geführt werden. Und ich höre einen meiner Nachbarn häufig singen. Er singt oft, leidenschaftlich und laut – ich würde ja auch gern “gut” dazuschreiben, aber das wäre gelogen.

Da es neulich bei Paleica eine Diskussion zum Thema “Recht am eigenen Bild” gab und der Gesangstil schließlich so schräg ist, dass er tatsächlich “unbeschreiblich” ist – das muss man einfach selbst gehört haben: Wie sieht es mit dem Recht am eigenen Ton aus?  Verstoße ich damit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder gar gegen die europäische Menschenrechtskonvention? Und habe ich überhaupt Lust, mit einem Aufnahmegerät so lange in meinem Schlafzimmer zu hocken (da hör ich ihn am besten), bis der Nachbar wieder singt? Zumindest die letzte Frage kann ich problemlos beantworten…

4 thoughts on “Recht am eigenen Ton?

  1. stimmt eigentlich, das ist ja wieder eine ganz andere sache. aber ich vermute mal, man darf sowas nicht einfach publizieren, wenn der andere deutlich erkennbar ist (gummiparagraph?)

  2. Ich hab (nach dem Post) mal ein bisschen gelesen. Wikipedia weiß dazu im Artikel “Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes”:

    Geschützt wird das nicht-öffentlich, d.h. das nicht über einen kleineren, durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbare Wort, d.h. die gesprochene Gedankenäußerung (nicht auch Gesang, Deklamation eines fremden Textes, Instrumentalmusik) eines beliebigen anderen (…).

    (Quelle: Wikipedia.de, Hervorhebung von mir)
    Andererseits: Wenn ich falsch liege, drohen mir Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. :-\

  3. hmm das klingt ja kompliziert… aber ganz ehrlich, ich denke, zuerst einmal geht es auf unterlassung, oder? und dann wird man dich ja nicht gleich vor gericht schleifen..?!

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